Was ist das Deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber seit dem 01.07.2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie um.

Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße (z.B. Betrug, Korruption, Straftaten, etc.) erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Hinweisgebern (Whistleblowern).

Beachten Sie, dass alle von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und einen Bezug zur GERAS GmbH (und deren Mitarbeitenden) haben müssen.

Ihr Hinweis wird geprüft, über das Ergebnis sowie über Folgemaßnahmen werden Sie informiert.

Interne Meldestelle für Mitarbeitende

Hinweise über Verstöße, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen, können über folgendes Formular gemeldet werden.

Ihre Kontaktdaten werden zur Bearbeitung Ihres Hinweises und Rückmeldung an Sie benötigt. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen. Sollten Probleme beim Versenden über das Formular auftreten, nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: hinweisgeber@geras-berlin.de

Vielen Dank für Ihren Hinweis!

Formular zum Hinweisgeberschutz


Den genauen Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG finden Sie hier (Stand 2. Juni 2023)